a) Die Gemeinde ordnet in Ziffer 3 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung an: Der Landeigentümer der Parzelle Nr. G.________ hat am 08. Juli 2024 zugesichert, dass er für einen Rückbau eine Baupiste auf seiner Landfläche zulassen wird. Hierfür wird der Landeigentümer das erforderliche Baugesuch für die Baupiste unterzeichnen. 49 Vorakten Gemeinde, pag. 341 50 Vorakten Gemeinde, pag. 439 13/18 BVD 120/2024/41