Im Bereich des Gewässerraums auf der Parzelle Nr. G.________ ist ebenfalls unklar, ob eine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt. Gemäss der Stellungnahme Wasserbaupolizei und Naturgefahren vom 13. August 2024 hat sich das Stritenbächli einen neuen Weg um den Hangfuss gesucht und fliesst mittlerweile infolge des Rutsches etwas versetzt. Laut dieser Stellungnahme kann dies so bleiben oder auch nicht.45 Zudem werden Räumungsarbeiten sowie die Pflege von Böschungen vom bewilligungsfreien Gewässerunterhalt umfasst (Art. 6 Abs. 3 Bst. a und e WBG46).