Pläne auch den Abstransport des Rutschmaterials vorsahen.42 Im Übrigen wäre der angeordnete Rückbau in die ursprünglich bewilligte ortsübliche begrünte Umgebungsfläche mit Bepflanzung im Bereich Umgebung F.________strasse 34 (Parzelle Nr. A.________/Wohnzone W2) nicht geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und widersprüchlich, da die Gemeinde gleichzeitig (zu Recht) darauf hinweist, dass Verbauungen zur Stabilisierung des Hanges nötig sind.