a) Die Gemeinde ordnet in den Ziffern 2b-2d des Dispositivs der angefochtenen Verfügung auf den Parzellen des Beschwerdeführers einen Rückbau im Bereich Gewässerraum in die ursprünglich begrünte naturnahe Fläche (Wiese/Wald), im Bereich Wald in die ursprüngliche Waldfläche und im Bereich Umgebung F.________strasse 34 (Parzelle Nr. A.________/Wohnzone W2) in die ortsüblich begrünte Umgebungsfläche mit Bepflanzung an. Gleichzeitig verlangt sie eine Absprache mit den jeweiligen Amts- und Fachstellen sowie im Gewässerraum mit der Leiterin Tiefbau und Hangsicherungsmassnahmen, für welche eine Baubewilligung vorliegen müsse.