Bäume im Wald seien geschlagen worden, ohne dass wiederum Bäume gepflanzt worden seien. Fraglich sei, ob die Hangsicherungsmassnahmen nach dem ersten Hangrutsch zu Veränderungen im Untergrund geführt hätten. Im Sinne der Werkeigentümerhaftung wäre wohl eine gezielte Überprüfung und Ableitung von Hangwasser nach dem ersten Rutsch sinnvoll gewesen. Das aktuelle geologische Gutachten sage, dass die Rutschmasse kaum durchnässt gewesen sei. Dieser Umstand signalisiere, dass es sich nicht um ein Naturereignis handle. Zudem hätten in der Umgebung zu diesem Zeitpunkt keine Rutschungen stattgefunden. Diese Ausführungen würden suggerieren, dass es sich nicht um ein Naturereignis handle.