_ nie Bauarbeiten ausgeführt, daher könne auch keine Wiederherstellung verfügt werden. Zudem sei er nicht Eigentümer dieser Parzelle und daher nicht passivlegitimiert bezüglich einer Wiederherstellungsverfügung, weshalb die Verfügungen ungültig seien. Beim Abtransport der Erde auf Parzelle Nr. G.________ handle es sich um eine zivilrechtliche Frage, welche mit der Haftpflichtversicherung zu klären sei. Für die geplanten Sanierungsmassnahmen sei die Nutzung der Parzelle Nr. G.________ nicht notwendig. 28 Vgl. Beilage zum Schreiben der Gemeinde an das Rechtsamt vom 24. Januar 2025