___ und B.________ aufgeschoben, da er mit Eingabe vom 18. Juli 2024 ein nachträgliches Baugesuch eingereicht habe. Er verweist zudem darauf, dass im Jahr 2022 ein Baugesuch für die ersten Sanierungsarbeiten eingereicht worden sei, welches nun mit dem aktuellen Verfahren zusammengelegt werde. Der Beschwerdeführer macht geltend, im vorliegenden Verfahren gehe es nur um die Hangsicherungsmassnahmen (Notmassnahmen) auf der Parzelle Nr. A.________ und allenfalls Nr. B.________. Er habe diesbezüglich mehrfach den vorzeitigen Baubeginn beantragt.