Zudem hat er das Gehölz auf der Rutschmasse gerodet und entsorgt.26 Die am 17. Juli 2024 mit einem Baugesuchformular eingereichten Pläne, welche die Gemeinde als Voranfrage entgegennahm, sehen bezüglich dieses Ereignisses insbesondere Hangverbauungen sowie den Abtrag des Rutschmaterials auf den Parzellen Nrn. B.________ und G.________ über eine temporäre Baupiste auf der Nachbarparzelle Nr. G.________ vor. Diese Pläne sind jedoch nicht unterzeichnet.27 Laut der Stellungnahme der Gemeinde vom 23. September 2024 wurde am 19. September 2024 ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Gemäss Schreiben der Gemeinde vom 24. Januar 2025 an das Regierungs-