e) Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer den angepassten Verfügungsentwurf mit Schreiben vom 12. Juli 2024 zugestellt, die ursprünglich einmonatige Frist bis 24. Juli 2024 jedoch nicht verlängert. Die Frist zur Stellungnahme betrug damit weniger als zehn Tage, da das Schreiben frühestens am Montag, 15. Juli 2024, zugestellt wurde. Diese Frist ist knapp bemessen.