Im Übrigen sei die Verfügung bis zum rechtskräftigen Entscheid über das vom Beschwerdeführer mit Datum vom 18.07.2024 eingereichte Baugesuch (eBau Dossier Nr. 205741) aufzuschieben (Dispositiv Ziff. 7). 4. Eventuell: Die Verfügung sei an die Vorinstanz zurückzuweisen, zwecks Klärung der offenen Fragen, insbesondere: a) Handelt es sich bei den Ereignissen vom 14.07.2021 und vom 19.01.2024 um Elementarereignisse oder um bauliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 46 BauG des Beschwerdeführers? b) Handelt es sich bei den Erdrutschmassen auf der Parzelle G._