umzuleiten. 6. Die Absturzsicherung nach SIA 358 muss jederzeit sichergestellt werden. 7. Die Wiederherstellungsverfügung vorbehaltlich Ziffer 8 wird aufgeschoben, wenn innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG). 8. Die Baueinstellung exkl. Sofortmassnahmen tritt unbesehen der Anfechtungsmöglichkeiten wie unter Ziffer 13 angeführt, in Kraft (Entzug aufschiebende Wirkung). 9. Allfällige Vermessungsaufwendungen durch den Geometer, gilt es verursachergerecht durch C.________ zu tragen. 10. [Androhung Ersatzvornahme] 11. [Strafdrohung] 12. [Auferlegung der Kosten von CHF 732.– an den Beschwerdeführer]