- Für Sofortmassnahmen gilt es zu berücksichtigen, dass die technische Ausführung aktenkundig sein muss. - Die baulichen Sofortmassnahmen dürfen die Waldfunktion nicht beeinträchtigen. 3. Der Landeigentümer der Parzelle Nr. G.________ hat am 08. Juli 2024 zugesichert, dass er für einen Rückbau eine Baupiste auf seiner Landfläche zulassen wird. Hierfür wird der Landeigentümer das erforderliche Baugesuch für die Baupiste unterzeichnen. Die Inanspruchnahme der Landflächen gilt es nach den üblichen Gepflogenheiten verursachergerecht zu entschädigen.