F.________strasse 34 (Parzelle Nr. A.________/Wohnzone W2) Rückbau in die ursprünglich bewilligte ortsübliche begrünte Umgebungsfläche mit Bepflanzung Bemerkungen: - Erforderliche Hangsicherungsmassnahmen gilt es unter Berücksichtigung des geologischen Gutachtens einzuplanen. - Es ist davon auszugehen, dass die Hangsicherungsmassnahmen der Baubewilligungspflicht unterliegen, so dass vorgängig eine Baubewilligung vorliegen muss. - Für Sofortmassnahmen gilt es zu berücksichtigen, dass die technische Ausführung aktenkundig sein muss.