7. Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 verlangte die Gemeinde Neuenegg vom Beschwerdeführer: 1. Die baubewilligungspflichtigen Bauarbeiten gilt es sofort einzustellen. 2. Die Umgebung gilt es innert 90 Tagen im Bereich der Parzellen Nr. G.________, A.________ und B.________ nach den Weisungen der Amts- und Fachstellen wie folgt zurückzubauen: a) Bereich Landwirtschaftsland (Parzelle Nr. G.________): Rückbau in die ursprüngliche begrünte Wiese nach den Weisungen vom Amt für Landwirtschaft, Fachstellen Boden in Abstimmung mit dem Landeigentümer. b) Bereich Gewässerraum (Parzelle Nr. G.________/B.__