Weiter verlangte er insbesondere die umgehende Publikation des Baugesuchs vom 17. Juli 2024, eine vorläufige Prüfung sei unnötig, da sich die involvierten Stellen bereits mehrfach geäussert hätten. Zudem beantragte er nach Ablauf der Einsprachefrist die Bewilligung eines vorzeitigen Baubeginns für die Notmassnahmen basierend auf den Massnahmenvorschlägen gemäss Aktennotiz der Firma E.________ AG vom 5. März 2024 (Holzkästen und Stahlträger). Sobald diese Bewilligung vorliege, werde seine Klientschaft die Umsetzung in Angriff nehmen.10