5. Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 wies die Gemeinde auf neue Erkenntnisse hin und stellte eine Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügung in Aussicht. Dafür gewährte sie bis am 24. Juli 2024 das rechtliche Gehör.6 Am 17. Juli 2024 reichte der Projektverfasser ein Baugesuchsformular, Unterlagen und Pläne zur Vorprüfung ein und teilte mit, er gehe davon aus, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben sei, nachdem nun das Baugesuch eingereicht sei.7 Mit E-Mail vom 17. Juli 2024 verlangte die Gemeinde das Einreichen einer Vorabklärung via eBau vor dem Einreichen des Baugesuchs.8 Die vollständige Vorabklärung per eBau ging am 18. Juli 2024 bei der Gemeinde ein.9