Baugesuchs zu arbeiten und diese so rasch als möglich einzureichen. Das neue Ziel sei, am 5. August 2024 mit den dringend nötigen Stabilisierungsarbeiten beginnen zu können. Eine Stellungnahme zur Feststellungsverfügung benötige mehr Zeit und werde in der nächsten Woche folgen.4 Mit E-Mail vom 4. Juli 2024 erfolgte die Stellungnahme des Beschwerdeführers.5