3. Am 19. Januar 2024 erfolgte erneut ein Hangrutsch, und zwar vom nordwestlichen Teil der Parzelle Nr. A.________ auf die darunterliegende Waldparzelle Nr. B.________. Dabei verschob sich auch Erde auf die landwirtschaftliche Parzelle Nr. G.________ im Dritteigentum sowie ins Bachbett (wobei sich die Massen offenbar zwischen Anfang Februar und Mitte Mai 2024 markant weiter talwärts bewegten2). Nicht betroffen waren hingegen der sanierte Teil der Parzelle Nr. A.________. Der Beschwerdeführer beauftragte erneut die E.________ AG und den gleichen Bauberater als Projektleiter. Es fanden Abklärungen und mehrere Begehungen unter Einbezug der Versicherungen und Fachbehörden statt.