2. Im Juli 2021 fand ein erster Erdrutsch vom südwestlichen Teil der Parzelle Nr. A.________ auf die darunterliegende Waldparzelle Nr. B.________ statt. Dabei war das Bachbett des Stritenbächli nur am Rande betroffen. Der Beschwerdeführer gab bei der E.________ AG ein Gutachten in Auftrag und beauftragte zur Ausarbeitung eines Projekts für die Hangsicherung einen Bauberater. Zudem reichte der Beschwerdeführer am 5. September 2022 ein Baugesuch ein, welches ergänzt werden musste. Mit Kenntnis der Behörden wurden die Sanierungsmassnahmen vom November 2021 bis Frühling 2022 ausgeführt, ohne dass über das Baugesuch entschieden worden wäre.