1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Neuenegg Nr. A.________ in der Wohnzone W2 sowie der darunterliegenden Waldparzelle Neuenegg Nr. B.________. Das Wohnhaus auf Parzelle Nr. A.________ steht über einem Abhang, welcher in der Gefahrenhinweiskarte der mittleren Gefährdung für Rutschgefahren zugewiesen ist. Unten am Abhang und teilweise auf Parzelle Nr. B.________ befindet sich das Stritebächli.