Das VRPG sieht denn auch die Zustellung ins Ausland generell nicht vor.8 Ferner ist dem Beschwerdeführer durch diesen Eröffnungsmangel weder ein Rechtsnachteil erwachsen, noch greift vorliegend der Vertrauensschutz zu seinen Gunsten: Die Gemeinde Unterseen stellte ihm gleichentags mit dem Versand und der Publikation des Entscheids diesen auch per E-Mail zu und machte ihn damit darauf aufmerksam, dass die Publikation im Amtsblatt erfolgt sei. Vor diesem Hintergrund durfte der Beschwerdeführer folglich nicht aufgrund der zusätzlich erfolgten postalischen Zustellung auf einen späteren Fristbeginn vertrauen.