c) Parteieingaben müssen gemäss Art. 32 Abs. 2 VRPG bestimmten Mindestanforderungen an die Form genügen. Antrag, Begründung und Unterschrift gehören zu den eigentlichen Gültig- keits- und Prozessvoraussetzungen. Die Beschwerde enthält einen Antrag, eine Begründung sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers. Die Formvorschriften sind somit eingehalten. 2. Beschwerdefrist