Dieses Schreiben stellte die BVD dem Beschwerdeführer gleichentags per E-Mail zu. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit E-Mails vom 20. August 2024 und 3. September 2024. Die Gemeinde Unterseen beantragt mit ihrer Stellungnahme vom 26. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. 12. Gemäss der mit Schreiben vom 11. Oktober 2024 eingereichten Anwaltsvollmacht ist der Beschwerdeführer neu anwaltlich vertreten und verfügt somit über ein Zustelldomizil in der Schweiz. Die gleichzeitig vom Rechtsvertreter beantragte Akteneinsicht wurde ihm daraufhin unter Zusendung der Akten für drei Tage gewährt.