Am 18. Juni 2024 melde sich der Beschwerdeführer telefonisch beim Rechtsamt der BVD und wollte sich betreffend Beginn der Beschwerdefrist erkundigen. Mit E-Mail vom 18. Juni 2024 teilte ihm das Rechtsamt mit, dass nicht ausgeschlossen sei, dass aufgrund der erfolgten Publikation des Wiederherstellungsentscheids im Amtsblatt des Kantons Bern die Beschwerdefrist bereits ab Publikationsdatum zu laufen begonnen habe.