die gleichentags erfolgte Publikation des Entscheids im Amtsblatt des Kantons Bern hin. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit seiner E-Mailantwort vom 13. Juni 2024. 9. Gemäss Sendungsverfolgung der Post erfolgte die Zustellung des Einschreibens an den Beschwerdeführer in B.________ am 13. Juni 2024. Am 18. Juni 2024 melde sich der Beschwerdeführer telefonisch beim Rechtsamt der BVD und wollte sich betreffend Beginn der Beschwerdefrist erkundigen.