7. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. Juni 2024 forderte die Gemeinde Unterseen den Beschwerdeführer auf, die vier an der Nordfassade seiner Liegenschaft angebrachten Balkone entsprechend einer Variante gemäss dem obgenannten Kurzbericht «Sanierung Balkone» der A.________ Bauingenieure AG vom 8. Mai 2023 zu sanieren. Die Anhandnahme der Sanierung, das heisst die Einreichung eines entsprechenden Baugesuchs, habe innert 60 Tagen ab Eröffnung der Verfügung zu erfolgen. Gleichzeitig drohte ihm die Gemeinde Unterseen die Ersatzvornahme (Variante «Rückbau») und eine Busse bei Nichtbefolgung an.