6. Mit Schreiben vom 7. Februar 2024 übermittelte der Fachbereich Rechtshilfe II des Bundesamts für Justiz der Gemeinde Unterseen die Ausführungsakten zur betreffenden konsularischen Zustellung der Verfügung vom 12. Januar 2024 an den Beschwerdeführer. Dem mitgeschickten Schreiben des Regionalen Konsularcenters der schweizerischen Botschaft in B.________ vom 30. Januar 2024 und der angehängten Empfangsbestätigung ist zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer die erwähnte Verfügung am 24. Januar 2024 um 14:31 Uhr in B.________ zugestellt wurde.