Allerdings konnte die betreffende Verfügung dem Beschwerdeführer auf dem Postweg nicht zugestellt werden. Auf die ihm daraufhin am 29. Juli 2022 von der Gemeinde Unterseen zugestellte E-Mail mit der Aufforderung, eine korrekte Zustelladresse anzugeben, reagierte der Beschwerdeführer nicht. 1/7 BVD 120/2024/35