2. Mit Verfügung vom 27. Juli 2022 informierte die Gemeinde Unterseen den Beschwerdeführer über diesen Sachverhalt und forderte ihn auf, bis am 27. August 2022 bei seiner Liegenschaft ein Fassadenschutzgerüst zwecks Zustandskontrolle der Fassade und der Balkone sowie zum Schutz der Passanten vor abbrechenden Betonteilen zu errichten. Für den Fall der nicht fristgerechten Ausführung drohte ihm die Gemeinde Unterseen die Ersatzvornahme zu seinen Lasten an. Allerdings konnte die betreffende Verfügung dem Beschwerdeführer auf dem Postweg nicht zugestellt werden.