3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 29. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: «Antrag Die Entscheidung der Baupolizei, dass es sich bei der Erneuerung der Terrasse an der Adresse K.________strasse 6d, 3038 Kirchlindach um eine baugenehmigungsfreie Arbeit handelt, ist aufzuheben und stattdessen zu folgern, dass es sich um eine baugenehmigungspflichtige Arbeit handelt. Ebenso ist die daraus resultierende Entscheidung, dass kein baupolizeilicher Handlungsbedarf besteht, aufzuheben und stattdessen zu folgern, dass ein baupolizeilicher Handlungsbedarf besteht.»