Daraufhin teilte die Gemeinde nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland den Parteien mit Schreiben vom 20. März 2024 mit, die Sanierung der Terrasse sei baubewilligungsfrei. Das Baupolizeiverfahren werde geschlossen. Es könne innert 10 Tagen eine beschwerdefähige Verfügung verlangt werden. Die Beschwerdeführenden verlangten daraufhin die Ausstellung einer anfechtbaren Verfügung. 2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2024 hielt die Gemeinde fest, es bestehe kein baupolizeilicher Handlungsbedarf. Bei der Sanierung der Terrasse handle es sich um baubewilligungsfreie Arbeiten.