Mit Schreiben vom 27. Februar 2024 gewährte die Gemeinde Kirchlindach der Beschwerdegegnerschaft das rechtliche Gehör, worauf diese mit Eingabe vom 3. März 2024 reagierte. Darin teilte sie mit, die seit 15 Jahren bestehende Terrasse werde lediglich mit neuen Holzdielen bedeckt. Der Bauverwalter führte in der Folge am 4. März 2024 eine Besichtigung durch und erstellte Fotos. Anschliessend stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die Eingabe der Beschwerdegegnerschaft zur Stellungnahme zu. Die Beschwerdeführenden hielten daraufhin mit Schreiben vom 27. März 2024 fest, bei den vier Reiheneinfamilienhäusern sei die Terrassenhöhe auf demselben fertigen Niveau bewilligt.