Mit schriftlicher Anzeige vom 22. Februar 2023 machten die Beschwerdeführenden die Baupolizeibehörde der Gemeinde Kirchlindach darauf aufmerksam, dass auf der Parzelle der Beschwer- 1/6 BVD 120/2024/34 degegnerschaft ohne Baubewilligung Bauarbeiten vorgenommen würden. Sie hielten fest, die Beschwerdegegnerschaft ersetze den bestehenden Terrassenbelag aus Verbundsteinen durch einen das natürliche Terrain überragenden Holzrostbelag. Die Grenzabstände würden nicht eingehalten.