Die Grundwassermessstellen, in denen der Grundwasserspiegel im Rahmen des hydrogeologischen Gutachtens der B.________ AG vom 10. Juni 2024 überwacht wurde (d.h. RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11), sind während mindestens 5 bis maximal 10 Jahren (d.h. mindestens bis Mitte 2029, maximal bis Mitte 2034) aufrechtzuerhalten, damit bei Bedarf jederzeit Kontrollmessungen des Grundwasserspiegels durchgeführt werden können. Das AWA entscheidet innerhalb dieses Zeitrahmens über den genauen Zeitpunkt der Aufhebung der Grundwassermessstellen.