Gemäss den Ausführungen des AWA können bei einer allfälligen Beschädigung der Sicherungsmassnahmen diese mit geringem Aufwand erneuert werden. Nach dem Gesagt erweist sich die Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11 während mindestens 5 und maximal 10 Jahren (d.h. mindestens bis Mitte 2029, maximal bis Mitte 2034) als zumutbar. Insgesamt ist die Wiederherstellungsanordnung damit verhältnismässig. 84 Vgl. auch den Revisionsplan Gesamtplan Erdgeschoss/Umgebung, genehmigt am 4. Januar 203 85 Pag. 217 der Gemeindeakten Nr. 581/18.047