Wie das AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 ausführt, kann davon ausgegangen werden, dass die Grundwassermessstellen RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11 gemäss dem Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» fachgerecht gegen das Eindringen von Fremdwasser gesichert sind und daher kein Risiko für die Grundwasserleiter darstellen. Gemäss den Ausführungen des AWA können bei einer allfälligen Beschädigung der Sicherungsmassnahmen diese mit geringem Aufwand erneuert werden.