Mit besonderen Vorkehrungen, die im Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» umschrieben sind, kann aber die Dichtigkeit des Bohrlochkopfs und der Trennschichten garantiert werden. Wie das AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 ausführt, kann davon ausgegangen werden, dass die Grundwassermessstellen RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11 gemäss dem Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» fachgerecht gegen das Eindringen von Fremdwasser gesichert sind und daher kein Risiko für die Grundwasserleiter darstellen.