Die Grundwassermessstellen RB/P1/24 und RB/P2/24 befinden sich demgegenüber im Bereich der Besucherparkplätze bzw. des Asphaltbelags im Süden der Parzelle Nr. J.________.84 Aus den plausiblen Ausführungen des AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 sowie aus dem Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» ergibt sich, dass Grundwassermessstellen vergleichbar sind mit Versickerungsanlagen und die Benützbarkeit der Bauparzellen bzw. der Wiese somit nicht einschränken. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung ist ausserdem eine Überfahrung der Grundwassermessstellen im Bereich der Besucherparkplätze möglich (verschraubbare Gussdeckel).