Gemäss den uns zur Verfügung stehenden Informationen sind die Messstellen durch Gussdeckel mit einem Innen-Durchmesser von ≤0.3 m (Nennweite DN ≤300) geschützt. Diese werden üblicherweise ebenerdig versetzt. Sie stellen somit kein Hindernis bei der Schneeräumung, beim Rasenmähen, etc. dar. Da sie befahrbar sein müssen, stellen sie auch an befahrenen Standorten keine Einschränkung und kein Hindernis dar. Eine Einschränkung der Benützbarkeit der Parzellen ist unseres Erachtens damit nicht gegeben.