Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» auch hinsichtlich dieser Grundwassermessstelle gilt. Dieses Merkblatt hält Anforderungen an die Ausgestaltungen von Bohrungen mit überstehenden Rohren und unter Terrain endenden Rohren fest. Überstehende Rohre sind mit einem einbetonierten Stahl-Schutzrohr und einem abschliessbaren Deckel auszurüsten. Bei stark verkehrs- oder holzschlaggefährdeten Messstellen ist das Stahl-Schutzrohr mit einem Zementrohr zu verstärken.