79 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 1 19/26 BVD 120/2024/32 dungen). Dies sei insbesondere im Hinblick auf die verzögert ablaufenden hydrogeologischen Prozesse von hoher Relevanz. j) Die Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11 ist im Übrigen auch erforderlich, um die Auflagen gemäss Baubewilligungen vom 15. Februar 2019 und vom 28. Juni 2021 zumindest teilweise umzusetzen.