Der rechtmässige Zustand hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer allfälligen Grundwasserleiterverbindung wird dadurch wiederhergestellt. So führt auch das AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 überzeugend aus, die Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen ermögliche es, zukünftig erneut Grundwasserspiegelmessungen in den bestehenden Grundwassermessstellen durchzuführen, sollten sich mittel- bis langfristig im erweiterten Projektperimeter Anzeichen auf eine hydraulische Verknüpfung der beiden Grundwasserleiter ergeben (beispielsweise über erhöhte Grundwasserstände in der Nachbarschaft mit entsprechenden Meldungen zu nassen bzw. feuchten Untergeschossen oder Rissbil-