Da wie aufgezeigt vor, während und nach den Bauarbeiten die Grundwassermessungen nicht gemäss den Auflagen des AWA durchgeführt wurden, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die beiden Grundwasserstockwerke nicht miteinander verbunden wurden und/oder das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse hatte. Mit einer Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen können bei entsprechenden Anzeichen nachträglich weitere Messungen durchgeführt und bei Bedarf Massnahmen ergriffen werden. Der rechtmässige Zustand hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer allfälligen Grundwasserleiterverbindung wird dadurch wiederhergestellt.