i) Die Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24, RB/P4/24 und SB11 ist geeignet, die Auflagen gemäss Baubewilligungen vom 15. Februar 2019 und vom 28. Juni 2021 zumindest teilweise umzusetzen. Da wie aufgezeigt vor, während und nach den Bauarbeiten die Grundwassermessungen nicht gemäss den Auflagen des AWA durchgeführt wurden, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die beiden Grundwasserstockwerke nicht miteinander verbunden wurden und/oder das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse hatte.