Die Ausführungen des AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 zum hydrogeologischen Gutachten der B.________ AG vom 10. Juni 2024 sind schlüssig. Wie aufgezeigt, wurden die Grundwasserspiegelmessungen vor, während und nach den Bauarbeiten nicht konsequent durchgeführt. Es fehlen somit die notwendigen Messdaten, um zuverlässig beurteilen zu können, wie sich das Bauvorhaben auf die Grundwasservorkommen ausgewirkt hat. Da hydrogeologische Veränderungen und Prozesse erst mittel- bis langfristig auftreten können, kann trotz den im Jahr 2024 durchgeführten Messungen deshalb (noch) nicht von einer Erfüllung der Auflagen ausgegangen werden.