Mit E-Mail vom 18. Juni 2024 hat das AWA die Schlussfolgerungen im hydrogeologischen Gutachten zwar als plausibel und nachvollziehbar beurteilt. Zudem hielt das AWA fest, es seien keine eindeutigen Hinweise auf eine Verknüpfung der beiden Grundwasserleiter infolge des Bauvorhabens erkennbar.76 In seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 konkretisiert das AWA aber, die Tief- bzw. Hochwasserstände seien während der Überwachungsperiode nicht erfasst worden. Die in den Grundwassermessstellen jeweils gemessenen Grundwasserstände zeigten je nach genauem Standort der Grundwassermessstellen lokale Variationen.