Daran ändern auch die 2024 nachträglich durchgeführten Messungen bzw. das hydrogeologische Gutachten der B.________ AG vom 10. Juni 2024 nichts. Gemäss diesem Gutachten wurden bei der bestehenden Messstelle SB11 auf der Parzelle Nr. G.________, bei den 2024 neu erstellten Messstellen RB/P3/24, RB/P4/24 (beide im Norden der Parzelle Nr. G.________), RB/P1/24 und RB/P2/24 (beide im Süden der Parzelle Nr. J.________) vom 4. Januar bis 24. Mai 2024 Grundwasserspiegelmessungen durchgeführt. Die 2024 erstellten Bohrungen befinden sich ausserhalb des während der Bauphase vorhandenen Spundwandkastens. Im Süden zeigten die beiden Grundwasserniveaus ein ungefähr gleiches Schwankungsverhalten.