In dem Sinne ist dem AWA zuzustimmen wenn es in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 schlussfolgert, es lägen keine lückenlosen, vollständigen, belastbaren Grundwasserspiegelmessungen innerhalb und ausserhalb der Baugrube im Zuund Abstrombereich während und nach Abschluss der Bauarbeiten vor. Damit einhergehend sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Grundwasserverhältnisse unklar und insbesondere, ob die Bauarbeiten zu einer dauernden Verknüpfung der Grundwasservorkommen der beiden Grundwasserstockwerke geführt haben. Nach dem Gesagten sind die Auflagen gemäss Ziff. 3.19 des Amtsberichts vom 12. September 2018 und Ziff.