___ AG teilte gegenüber dem AWA in ihrer E-Mail vom 16. August 2023 mit, die Wasserstände im unteren Grundwasserleiter seien vor dem Einbringen der Spundwände von der Projektverfasserin nicht gemessen worden.74 In dem Sinne ist dem AWA zuzustimmen wenn es in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 schlussfolgert, es lägen keine lückenlosen, vollständigen, belastbaren Grundwasserspiegelmessungen innerhalb und ausserhalb der Baugrube im Zuund Abstrombereich während und nach Abschluss der Bauarbeiten vor.