Auch das AWA erklärt in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 schlüssig und nachvollziehbar, in der Hydrogeologie könne eine einzelne Messung in der Regel nicht als repräsentativ betrachtet werden. Mit einer Einzelmessung werde die Variabilität von Grundwasserständen beispielsweise infolge jahreszeitlicher und witterungsbedingter Schwankungen nicht erfasst. Insbesondere bei den vorliegenden komplexen hydrogeologischen Verhältnissen mit zwei Grundwasserleitern sei eine einzige Stichtagsmessung nach Rückzug der Spundwandarbeiten als nicht aussagekräftig zu beurteilen.